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Die Gründung des Newman-Haus-Fördervereins

Die Gründung des Vereins der Ehemaligen, Freunde und Förderer des Newman-Hauses e.V. – kurz Newman-Haus-Förderverein – geht sowohl auf die Initiative ehemaliger wie damals noch aktueller Hausbewohner zurück. Die Gründungsversammlung erfolgte am 19. April 2001 in der Bar des Newman-Hauses.

Mitgründer waren (in der Reihe der Anwesenheitsliste): Armin Tausch, Stefan Schäfer, Stefan Walser, Dr. Franz Domaschke, Andrea Hegener, Franziska Englmann, Stephan Fischer, Jochen Eid, Bernhard Burzler, Christian Hügel, Matthias Notz, Andreas Demel und Dr. Christian Waldhoff. Die Satzung wurde für die Sitzung vorbereitet von Felix Hofmeier und von den Anwesenden nach eingehender Diskussion und einigen Änderungen angenommen.

Am 18. Oktober 2001 wurde der Newman-Haus-Förderverein am Registergericht eingetragen. Allerdings bedurfte es noch einiger Geduld, bis er seine Arbeit in vollem Umfang aufnehmen konnte.

Das Finanzamt monierte §2, Abs. 1 und §15, Abs.2 und forderte eine Satzungsänderung als Voraussetzung für die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit. Nach ausführlicher Beratung und Diskussion beschloss die Mitgliederversammlung 2002 schließlich die geforderten Änderungen. Die Satzung wurde dem Finanzamt erneut vorgelegt und nach „angemessener“ Zeit für gut befunden. Nun musste sie ein weiteres Mal notariell beglaubigt und am Registergericht eingetragen werden. Endlich – im November 2002 – bekam der Newman-Haus-Fördervereins den Status der Gemeinnützigkeit zuerkannt.



 
 
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